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Hypoglykämie (Unterzuckerung)

Die häufigste Nebenwirkung der Diabetesbehandlung mit Insulin (und eine mögliche Nebenwirkung blutzuckersenkender Tabletten) ist die Hypoglykämie (Unterzuckerung). Bei Zuckermangel treten Störungen des zentralen Nervensystems auf. Die Hypoglykämie tritt innerhalb von Minuten oder gar Sekunden auf!

Von Hypoglykämie spricht man, wenn der Blutzucker zu tief absinkt oder wenn Zeichen einer Hypoglykämie auftreten (z.B. Schwitzen, Zittern, Verrwirrung...)

Werden bei Anzeichen eines abfallenden oder tiefen Blutzuckers keine Gegenmassnahmen getroffen, können Hypoglykämien zu Bewusstlosigkeit (Koma) führen.

Im Fall einer Hypoglykämie: Sofort Zucker oder Kohlenhydrate einnehmen!
Es besteht die Gefahr einer rasch fortschreitenden Bewusstseinstrübung. Sobald Zeichen einer Unterzuckerung bemerkt werden, müssen sofort 10 – 20 g rasch verwertbarer Zucker, z.B. 3 – 6 Stück Würfelzucker oder Traubenzucker genommen werden; auch 2 dl Limonade, Cola o.ä. (keine light-Produkte, weil sie keinen Zucker enthalten) sowie Orangen- oder andere Fruchtsäfte sind geeignet.

DiabetikerInnen, die in ein hypoglykämisches Koma fallen, sind auf Fremdhilfe angewiesen. Eine Bewusstlosigkeit ist mit einer schnellstmöglichen Zufuhr von intravenöser Glukoselösung zu beheben. Diese Massnahme kann nur von medizinischen Fachpersonen durchgeführt werden. Anschliessend ist eine sorgfältige Überwachung des Blutzuckers notwändig, auch da die Hypoglykämie-Wahrnehmung vermindert ist Hypoglycemia unawareness. Das Tragen eines Diabetikerausweises oder einer SOS-Kapsel hilft der Umgebung in Notfallsituationen zu erkennen, dass Sie an Zuckermangel leiden. Verweisen Sie darin auf den Zuckervorrat, den Sie immer auf sich tragen sollten. Für Notfälle kann auch ein Set mit Glukagon im Kühlschrank aufbewahrt werden. Glukagon hat den Vorteil, dass es wie Insulin unter die Haut oder in den Muskel gespritzt wird, was Angehörigen und Eingeweihten ermöglicht, auch bei Bewusstlosigkeit sofort zu handeln, bis eine ärztliche Versorgung möglich ist.

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